Mieten können derzeit später nachbezahlt werden, wenn die Betroffenen wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die ursprüngliche Frist mit Jahresende wird bis Ende März 2021 ausgedehnt, kündigt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) an. Vor Delogierung geschützt sind Mieter unverändert bis ins Jahr 2022 hinein.

Das bedeutet: Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können konkret bis 30. Juni 2022 nicht dazu führen, dass Mieter deswegen ihre Wohnung verlieren. Dies und die Stundung beziehen sich auf Personen, die aufgrund coronabedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 Schwierigkeiten hatten, ihre Wohnungsmiete zu zahlen.

Darüber hinaus können Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter bis zum 30. Juni kommenden Jahres weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Das soll ihnen mehr Zeit geben, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.

Die verlängerten Regelungen sollen für alle Wohnraummieten gelten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Die Bestimmung kommt freilich nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen von Corona beruht. "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht", so Zadic in einer schriftlichen Stellungnahme.

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