Mein Vater ist gestorben und ich habe ein Grundstück geerbt. Darf ich es verkaufen, obwohl ich noch nicht im Grundbuch stehe?
ERFRIED BÄCK: Sobald der so genannte Einantwortungsbeschluss vorliegt, dürfen Sie verkaufen. Darunter wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz des Erben verstanden. Sie sind so genannter außerbücherlicher Eigentümer geworden.