Auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Projekte für die Energie- und Mobilitätswende drängen Wirtschaftskammer, Industrie und E-Wirtschaft. Sonst ließen sich die 70 Milliarden Euro Volumen umfassenden Investitionsprojekte nicht wie geplant bis zum Jahr 2030 umsetzen, warnten Spitzenvertreter am Dienstag. Scharfe Kritik kam von Greenpeace. Der Vorstoß sei "demokratiefeindlich, EU-rechtswidrig und ein Frontalangriff auf den Umweltschutz in Österreich".

"Wer A sagt, muss auch B sagen", betonte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer im Hinblick darauf, dass Österreich bis dahin seinen Strombedarf übers Jahr gerechnet komplett aus erneuerbaren Quellen abdecken will. Am Donnerstag werde mit der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Novelle im Nationalrat "der Korken aus der Flasche" gezogen, "nun muss der Flaschenhals erweitert werden", forderte Barbara Schmidt, die Generalsekretärin des Branchenverbandes Oesterreichs Energie, in einem gemeinsamen Onlinepressegespräch.

Wettlauf mit der Zeit

Die Erreichung der Ziele für 2030 werde "zum Wettlauf mit der Zeit", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf, "da sind effiziente UVP-Verfahren und zügige rechtliche Genehmigungen der Schlüssel schlechthin". Derzeit befinde sich hier "das Nadelöhr". In den Verfahren sollte die offizielle Frist reichen und wie in Zivilverfahren nach der Prozessstoff-Pyramide vorgegangen werden, verlangte Neumayer. Kundmachungen sollten verstärkt über das Internet erfolgen, Experten wenn möglich per Video zugeschaltet werden.

Die Bürgerinitiativen (BI) und NGOs sollten nach dem Willen von Neumayer stärker unter die Lupe genommen werden. NGOs sollten nur in ihrem sachlichen Wirkungsbereich tätig sein und Großspenden offenlegen müssen, orientiert am Parteiengesetz 2012. Das schränke die Möglichkeit einer Verfahrensbeteiligung aber nicht ein, so der IV-Generalsekretär.

Greenpeace verteidigt UVP

Es stehe eine Novelle im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) bevor, und dort sollten gleich Erleichterungen mit eingearbeitet werden, forderten die drei. Schmidt sagte, wie in Zivilgerichtsverfahren sollte es auch in UVP-Verfahren ganz klare Fristen etwa für das Einbringen neuer Punkte oder Beschwerden geben. Außerdem sollte es für Projekte, denen gemäß der TEN-Verordnung der EU ein besonderes gemeinwirtschaftliches Interesse zukomme, auch im Verfahrensablauf gewissermaßen Vorfahrt bekommen.

Greenpeace-Sprecherin Lisa Panhuber äußerte in einer Reaktion vielmehr den Wunsch, dass in UVP-Verfahren "unbefangene und renommierte internationale Gutachter beauftragt" werden sollen und verwies diesbezüglich auf den jüngsten Skandal um mögliche Unregelmäßigkeiten bei Verfahren in der Steiermark. "Es sind oft die langen Vorlaufzeiten der Projektwerber, die die Verfahren in die Länge ziehen, nicht die Umweltverträglichkeitsprüfung", betonte sie in einer Aussendung. "Umweltverfahren sind unerlässlich für Klima- und Umweltschutz, um negative Auswirkungen auf die Natur frühzeitig abzuschätzen und zu verhindern."