Fast fünf Jahre, nachdem die EU-Kommission am 11. November 2016 entschieden hat, dass die Zahlungen des Landes Kärnten an Billigflieger Ryanair sowie TUIfly/HLX nur die operativen Kosten der Fluglinien reduziert hätten und die staatlichen Beihilfen unrechtmäßig erfolgten, ist nun die Entscheidung gefallen: Die 12,7 Millionen Euro (plus Zinsen) fließen zurück ans Land Kärnten. Die Airlines sind 2018 gegen den Entscheid der EU-Kommission vor das EU-Gericht gezogen. Das Geld, in Summe knapp 13 Millionen Euro, liegt bereits seit Jahren auf einem Treuhandkonto. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der EU-Kommission von 2016, wonach TUIfly und Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hätten, die Österreich von ihnen zurückfordern müsse.

Kärnten hatte zwischen 2002 und 2012 großzügig "Marketingbeiträge“ an Billigfluglinien gezahlt hat. Im Gegenzug flog die Ryanair von Klagenfurt nach Rom und London, HLX (später TUIfly) nach Köln, Hannover, Hamburg, Stuttgart, Berlin und Leipzig. Bereits seit 2007 prüfte die EU die ihr suspekten Zahlungen, 2012 leitete sie ein beihilfenrechtliches Prüfverfahren ein.

"Ungerechtfertigter Vorteil"

Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX - das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte - und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von TUIfly ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro sowie von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften in Höhe von rund 2 Millionen Euro zurückfordern.

93 Prozent des Geldes fließen ins Landesbudget

"Die knapp 13 Millionen Euro, die seit dem Kommissionsentscheid auf einem Treuhandkonto liegen, können nunmehr nach Kärnten fließen“, bestätigt Kärntens Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig (SPÖ). In der Regierung rechnet man mit einer Überweisung in den kommenden Tagen. „Die Beträge werden in den Landeshaushalt gehen und zur Schuldentilgung verwendet“, erklärt Schaunig. Laut Schaunig bleiben 93 Prozent des Gesamtbetrags beim Land, die restlichen sieben Prozent gehen an Stadt Klagenfurt, Kärnten Werbung und die Flughafen-Betriebsgesellschaft. Gegen ein Urteil des EuGH gibt es kein Rechtsmittel, es erlangt daher sofort Rechtskraft. 

TUIfly und Ryanair haben den Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. TUIfly hat außerdem gegen einen Beschluss der Kommission von 2018 geklagt, mit dem der Fluggesellschaft der Zugang zu den Akten des Beihilfeverfahrens verwehrt wurde. Alle drei Klagen (T-447/18 / T-619/18 / T-448/18) wurden von dem EU-Gericht abgewiesen.