Lostag für Kärnten heute, Mittwoch, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es geht um 12,67 Millionen Euro (plus Zinsen), die Kärnten zwischen 2002 und 2012 mutmaßlich widerrechtlich als „Marketingbeiträge“ an Billigfluglinien gezahlt hat. Im Gegenzug flog die Ryanair von Klagenfurt nach Rom und London, HLX (später TUIfly) nach Köln, Hannover, Hamburg, Stuttgart, Berlin und Leipzig. Bereits seit 2007 prüfte die EU die ihr suspekten Zahlungen, 2012 leitete sie ein beihilfenrechtliches Prüfverfahren ein. Am 11. November 2016 – also vor fast fünf Jahren – kam die Kommission zum Schluss, dass die Zahlungen nur die operativen Kosten der Fluglinien reduziert hätten und die staatlichen Beihilfen daher unrechtmäßig erfolgten. Eineinhalb Jahre lang passierte nichts.

Im Juli 2018 klagten Ryanair & Co. die EU-Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Jetzt, soll endlich die finale Entscheidung fallen: Die fünfte Kammer des EuGH wird heute, Mittwoch, um 11 Uhr Recht sprechen und, so die Erwartung, urteilen, ob sie der Klage der Billig-Airlines stattgibt (und Kärnten damit leer ausgeht) oder ob der Entscheid der EU-Kommission Rechtskraft erlangt (und Kärnten das Geld bekommt).

Geld liegt auf Treuhandkonto

Das Geld liegt übrigens bereits seit mehreren Jahren auf einem Treuhandkonto: Zwei Millionen Euro musste Ryanair zurückzahlen, 1,1 Millionen Euro TUIfly und 9,6 Millionen Euro HLX. Sollte der EuGH zum Schluss kommen, dass die Beihilfen einst unrechtmäßig an die Airlines geflossen sind, darf sich das Land Kärnten laut Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) über 93,09 Prozent der damals bezahlten Marketingbeiträge freuen, die Stadt würde 2,4 Prozent erhalten, die Kärnten Werbung 3,08 Prozent und die – nunmehr zu 74,9 Prozent privatisierte Flughafengesellschaft – über 1,42 Prozent.

Die vom Rechnungshof des Landes in einem kritischen Bericht zur Flughafen-Privatisierung 2020 geäußerten Zweifel, ob das Geld tatsächlich großteils dem Land - und nicht der Flughafengesellschaft - zustehen würde, wies Schaunig stets zurück: „Das Geld auf dem Treuhandkonto landet bei einem positiven Urteil des Gerichts beim Land Kärnten“, erklärte Schaunig mehrfach. Es handle sich um eine Treuhandvereinbarung mit den Airlines und nicht um eine nachträgliche Vereinbarung mit der Flughafengesellschaft oder Lilihill.