Mit seiner Entscheidung gegen die aktuelle Vergabe-Praxis von Tabak-Trafiken bringt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine mehr als 200 Jahre alten Tradition ins Wanken. Denn bis heute gehen frei werdende Trafiken an Menschen mit Behinderungen. Das könnte nun vorbei sein, denn laut VwGH müssen nun die Regeln des Bundesvergabegesetzes angewendet werden. Die Konzession werde dabei auf maximal fünf Jahre begrenzt.