Ryanair und Laudamotion sind vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Klage (T-677/20 - hier geht's zum gesamten Urteilsspruch) gegen die österreichischen Staatshilfen für Austrian Airlines gescheitert. Die beiden Fluggesellschaften hatten das Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Millionen Euro zur Entschädigung der AUA für Einbußen durch die Coronakrise vor dem EU-Gericht angefochten. Die EU-Richter urteilten am Mittwoch, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Ryanair kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Das Gericht wies die Klage gegen die Beihilfegenehmigung ab, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Ryanair kündigte umgehend an, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten. "Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die Austrian Airlines durch die Europäische Kommission verstößt gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und hat die Uhr im Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht, indem sie Ineffizienz belohnt und unlauteren Wettbewerb fördert", erklärte die irische Fluggesellschaft. "Wir werden nun den EU-Gerichtshof bitten, diese unfaire Subvention zu kippen."

Dagegen betonte die AUA unter Verweis auf das Urteil, die staatliche Beihilfe an Austrian Airlines für die während der Pandemie entstandenen Schäden entsprächen dem EU-Recht. "Das Urteil des Europäischen Gerichts ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten", erklärte die AUA nach der Urteilsverkündung. Die im Juli 2020 genehmigte Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro sei "notwendig", um das größte österreichische Luftfahrtunternehmen mit mehr als 6000 Mitarbeitern abzusichern und die internationale Anbindung Österreichs über das Drehkreuz Wien langfristig zu erhalten.

Ryanair und Laudamotion beanstandeten, dass die EU-Kommission mögliche Beihilfen an oder von der deutschen AUA-Mutter Lufthansa nicht geprüft habe. Außerdem habe die EU-Kommission die in der Coronakrise entstandenen Schäden für europäische Billigfluggesellschaften außer Acht gelassen, indem sie es Österreich erlaubt habe, Beihilfen der AUA vorzubehalten.

"Keine Überkompensation"

Dem widersprachen die EU-Richter. Die Beihilfe stelle keine Überkompensation zugunsten der Lufthansa-Gruppe dar, heißt es in dem Urteil des EU-Gerichts. Da die den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa-Gruppe durch andere Staaten gewährte Unterstützung im konkreten Fall entweder von der vom Lufthansa-Beschluss erfassten Beihilfe oder vom deutschen Darlehen abgezogen wurde, habe die EU-Kommission jede Gefahr einer Überkompensation ausgeschlossen. Die Kommission habe entgegen der Argumente von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche Beihilfemaßnahmen für die Gruppe, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft.

Verkehrs-Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete das Urteil des Europäischen Gerichts als "wichtig für den Erhalt der Arbeitsplätze und die internationale Anbindung Österreichs über das Drehkreuz Wien".