Im Ringen um den Erhalt der 2300 Arbeitsplätze des von Schließung bedrohten MAN-Werks in Steyr wird abseits der Verhandlungen derzeit vor allem mit Gutachten versucht, den Druck auf die jeweils andere Seite zu erhöhen. Für die Gewerkschaft hat die Kanzlei Jarolim Partner festgestellt, dass betriebsbedingte Kündigungen - bei Bestätigung der Rechtswidrigkeit - eine "schwere berufliche Verfehlung" darstellen und die "vergaberechtliche Zuverlässigkeit" von MAN infrage stehe.

Bereits der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) hatte gemeint, dass Politik und öffentliche Hand "völlig legal auch Konzernen wie MAN und VW vor Augen führen könnten, dass sie als Kunden einen Stellenwert haben, der nicht zu unterschätzen ist". Über die Bundesvergabeordnung könnten etwa Kriterien wie die lokale Wertschöpfung berücksichtigt werden. Dann würde nicht nur der Preis bei der Beschaffung eine Rolle spielen, sondern das Bestbieterprinzip an Bedeutung gewinnen.

Zuverlässigkeit wird in Zweifel gezogen

Nadia Kuzmanov, die in der Kanzlei Jarolim das Vergaberecht Department leitet, ist der Frage nachgegangen, was es für MAN als Bieter in öffentlichen Ausschreibungen bedeuten würde, wenn der Konzern trotz bestehender Standortgarantien und Beschäftigungssicherung das Werk in Steyr schließen und betriebsbedingte Kündigungen aussprechen würde. Die Anwältin bezieht sich auf ein Gutachten des Grazer Uni-Professors Gert-Peter Reissner, der besagte Garantien als echte Betriebsvereinbarungen im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) einstuft und damit betriebsbedingte Kündigungen für rechtsunwirksam hält.

"Werden die geplanten Kündigungen realisiert, darf daher aus gutem Grund davon ausgegangen werden, dass diese Vorgehensweise mit Verstößen gegen Bestimmungen des ArbVG einhergeht", schlussfolgert Kuzmanov. Wegen rechtswidriger Kündigungen könnten hohe Rechts- und Kostenfolgen auf den Konzern zukommen. Das Bundesvergabegesetz sehe jedoch vor, dass öffentliche Aufträge nur "an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Bieter" vergeben werden dürfen. Und diese Zuverlässigkeit zieht die Juristen bei MAN in Zweifel. Das sollte in der unternehmerischen Entscheidung des Konzerns über den Standort mitberücksichtigt werden.

Betriebsrat bringt Klage ein

Ob die betriebsbedingten Kündigungen rechtens sind, könnte demnächst die Gerichte beschäftige: Der Betriebsrat werde beim Arbeits- und Sozialgericht in Steyr eine Klage einbringen, bekräftigte Alois Stöger, Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Gewerkschaft ProGe, am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Ein entsprechender Beschluss dazu sei bereits gefallen. "Wir sind nicht mehr bereit, unsere Zeit totzuschlagen mit nutzlosen Verhandlungen. Wir verhandeln natürlich, aber es muss sich auch etwas bewegen", wird der Gewerkschafter zitiert.