In der privaten Sozialwirtschaft wurden am Freitag die Kollektivvertragsverhandlungen eingeläutet – das birgt, vor allem mit einem Blick auf die letzten Jahre, Brisanz. 2018 und 2019 konnten sich die Sozialpartner erst nach Warnstreiks einigen. Im vergangenen Februar wurde für rund 125.000 Beschäftigte eine KV-Erhöhung um 3,2 Prozent vereinbart.

Am Freitag übergaben die Gewerkschaften GPA und vida eine einzige Forderung an den Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) – die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Diese Forderung ist nicht neu, wurde von der Sozialwirtschaft aber stets als unfinanzierbar zurückgewiesen.

8,6 Prozent Lohnplus

Daran ändert sich für Walter Marschitz, Verhandlungsleiter der SWÖ, auch jetzt nichts. Vollzeitbeschäftigte hätten umgerechnet 18 Tage mehr Freizeit im Jahr, Teilzeitbeschäftigte kämen auf ein Lohnplus von 8,6 Prozent (da bei gleichem Gehalt der Stundenlohn steigt).

„Das ist bis 1. Februar 2020 außer Reichweite“, sagt Marschitz. „Prinzipiell nehmen wir die Forderung aber ernst.“ Der Anteil der Teilzeit ist im Pflegebereich sehr hoch.

Wege aus dem Pflegenotstand

Die Gewerkschaft will mit der 35-Stunden-Woche einerseits die Arbeitsbedingungen verbessern, andererseits aber den Pflegeberuf attraktiver machen. „Es gilt, den Pflegenotstand zu bekämpfen“, sagt vida-Verhandlerin Michaela Guglberger. Die Sozialpartner treffen sich am 5. Dezember wieder.

Die SWÖ will die Bekämpfung des Personalmangels über den „New Deal“ angehen, ein Forderungspaket an die künftige Regierung, das der Verband im Oktober präsentierte. 2030 werden nach Berechnung des Wifo 24.000 zusätzliche Pflegekräfte erforderlich sein.

"Nationale Kraftanstrengung"

„Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung. Das muss Priorität haben für die nächste Regierung, die Länder sind wichtige Partner“, so Marschitz.

Zentrale Punkte sind für die SWÖ der Ausbau des Ausbildungsangebotes und eine Rekrutierung im Ausland. Kurzfristig gelte es, die Ressourcen zu optimieren – etwa durch eine Verringerung der Teilzeitquote oder die Rückholung ausgebildeter Pflegekräfte, die den Beruf derzeit nicht ausüben.