Supersauber werden Sie sein, die Gemeinderatswahlen am 28. Juni. Damit es im Zuge des Urnenganges zu keinen Ansteckungen mit dem Coronavirus kommt, gibt es zahlreiche Hygieneregeln der Landeswahlbehörde. Diese orientieren sich wiederum an den Vorgaben des Krisenstabes der Bundesregierung.