Im Prozess um den Fall Sommersbergsee gab es zuletzt Ende Juli  eine spektakuläre Wendung: Das Landesgericht Leoben hatte einen der Angeklagten, einen Grazer Geschäftsmann (71), wegen Fluchtgefahr zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben, weil er wieder einmal nicht zur Verhandlung erschienen war.