So wie Millionen Kinder ab Herbst das Weihnachtsfest herbeisehnen, warteten zuletzt Veranstalter von Adventmärkten auf gesetzliche Vorgaben, wie diese in Zeiten steigender Coronazahlen über die Bühnen gehen sollen. Nun ist die Verordnung da – wie erwartet gelten Regeln wie in der Gastronomie. Wo etwas konsumiert wird, gilt die 3-G-Regel, Stichwort Glühweinstand. Auch sind Märkte mit über 500 Gästen bewilligungspflichtig.