Es war der Auftakt für eine aufsehenerregende Serie an Gerichtsprozessen bundesweit, der am Dienstag in Fürstenfeld über die Bühne ging. Im Fall der vermehrten Brüche bei Verhütungsspiralen des spanischen HerstellersEurogine hat eine Oststeirerin hat die Firma geklagt, weil es auch bei ihr zu Komplikationen mit der Spirale gekommen sein soll.

Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sammelklage initiiert, an der sich hierzulande mehr als 750 Frauen beteiligen. Bei den Spiralen von Eurogine war es in den vergangenen Jahren zu Brüchen der Arme gekommen. Aufgrund der Komplikationen mussten diese Bruchstücke bei manchen Frauen operativ entfernt werden. Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es auch zu ungewollten Schwangerschaften.

Konkret bringen die Kläger vor, dass Eurogine ab Februar 2018 von Defekten wusste, aber die Frauen nicht ausreichend davor gewarnt haben soll. "Hätte die beklagte Partei schon im Frühjahr 2018 die Gynäkologen, die Anwenderinnen und die Öffentlichkeit informiert, so hätten zahlreiche Schäden vermieden werden können: Selbst nach dem Frühjahr 2018 wurden weiter Spiralen der betroffenen Charge bei unwissenden Anwenderinnen von unwissenden Ärzten eingelegt. Damit hat die beklagte Partei selbst verschuldet, dass sich der (potenzielle) Geschädigtenkreis wesentlich erhöhte", begründen die Kläger.

Hersteller weist Schuld von sich: nationale Behörden hätten warnen sollen

Rückrufe durch Veröffentlichungen etwa in Zeitungen oder als sogenannte Rote-Hand-Briefe seien notwendig gewesen, doch das Unternehmen habe nicht alles unternommen, um Anwenderinnen zu schützen - im Gegenteil: Eurogine habe sich der Verantwortung entziehen wollen, so der Vorwurf. Die Firma dagegen wies bisher die Schuld von sich und ist der Meinung, dass die Distributoren der Spiralen sowie die nationalen Behörden, die sehr wohl informiert worden seien, die Ärzte und Anwenderinnen hätten warnen sollen. Eurogine seien weder die Ärzte, die das Produkt eingesetzt haben, noch die betroffenen Frauen bekannt gewesen.

Eurogine fordert Nachweis zum Fall in Fürstenfeld

Beim Fall, der in Fürstenfeld verhandelt wird, forderte Eurogine zudem einen Nachweis, dass die Frau überhaupt eines ihrer Produkte verwendet hat und aus welcher Charge dieses gewesen sein soll. Es sei weder die vermeintlich fehlerhafte Spirale noch eine Chargennummer übermittelt worden. Am ersten Verhandlungstag hieß es, dass die Patientin, ihr Frauenarzt sowie ein Vertreter des geklagten Unternehmens beim zweiten Prozesstag im September befragt werden. Außerdem wird ein Sachverständiger bestellt, dessen Gutachten im September wohl aber noch nicht vorliegen werde. Zudem will das Gericht einen Gynäkologen aus Tirol per Videokonferenz zuschalten.

Amtshaftungsklage gegen Republik

Neben den Klagen gegen den Hersteller muss sich auch die Republik Österreich auf dem Wege einer Amtshaftungsklage verantworten. Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe nämlich fast zwei Jahre gebraucht, bis sie - nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 - erst im Herbst 2020 erstmals auf ihrer Webseite vor den Materialfehlern gewarnt hätten. Zuvor hielt man laut VSV Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend.

Der Prozess wird am 9. September mit ersten Befragungen fortgesetzt.