Lannachs Bürgermeister Josef Niggas (ÖVP) und eine ehemalige Gemeindebedienstete haben es inzwischen schriftlich: Ihr Freispruch ist rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof folgte der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft nicht. Das bestätigte Verteidiger Peter Buchbauer am Donnerstag.