Alle Kinder haben Rechte – aber nicht alle Kinder schützt das Recht. Um das zu gewährleisten, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989 dieUN-Kinderrechtskonvention. Deutschland will jetzt einzelne Punkte dieser Konvention im Grundgesetz verbriefen. Ein Schritt, den Österreich bereits 2011 wagte.