Während Geimpfte und Genesene weiterhin dem Sport aktiv und passiv frönen dürfen, ist für die Ungeimpften mit dem gestrigen Tag die sprichwörtliche Luft richtig dünn geworden. Durch das Inkrafttreten der 2G-Regel ist es prinzipiell nur noch Geimpften oder Genesenen gestattet, Sportstätten zu betreten. „Die 2G-Regel stellt den gesamten Lebensbereich sowie den Sportbetrieb vor große Herausforderungen“, sagt Kärntens Sportdirektor Arno Arthofer. „Wichtig ist, dass es weiterhin möglich ist, Sport und Bewegung ausüben zu können, und dass auch der Großteil der Meisterschaften weitergehen können. Die entscheidendste Grundlage dafür ist aber eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate – ich kann daher nur abermals an alle appellieren, sich die Corona-Schutzimpfung zu holen.“