In Kärnten beginnt am 13. September wieder der Kinder-Gärten, die Kinder-Krippen und Kinder-Tagesstätten. Das gilt für 17.000 Mädchen und Buben und für 2.900 pädagogische Fach-Kräfte. Eine pädagogische Fach-Kraft ist eine Person, die sich mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie der Bildung von Erwachsenen beschäftigt.
In diesem Artikel betrifft dies die Kinder-Gärtnerinnen und Kinder-Gärtner.

PCR-Tests ab 1. Oktober

Alle pädagogischen Fach-Kräfte, die noch keine Corona-Impfung haben, müssen ab dem 13. September für jeden Arbeits-Tag einen gültigen Test-Nachweis haben. Bei 5 Arbeits-Tagen sind das 3 Tests in der Woche, weil ein Test 2 Tage lang gültig ist. Ab 1. Oktober muss einer dieser Tests ein PCR-Test sein. Das steht in der neuesten Verordnung des Gesundheits-Ministeriums. An diese Verordnung müssen sich alle Bundes-Länder halten.

Ein PCR-Test ist ein Corona-Test, bei dem ein Abstrich aus der Nase genommen und im Labor auf Corona untersucht wird.
Diese Methode ist genauer als ein Schnell-Test.

Es wird noch geprüft, ob diese Regel auch für Genesene gilt. Das sagt das Land Kärnten. Genesen bedeutet, dass man Corona hatte und wieder gesund ist. Wenn ein Kinder-Gärtner nicht geimpft ist, reicht eine FFP2-Maske nicht aus. Sie müssen sich auch testen lassen. FFP2 bedeutet filtering face piece. Die Zahl zeigt an, wie gut der Schutz ist.
Diese Masken sind besser als der Mund-Nasen-Schutz.

FFP2-Masken-Pflicht für Eltern

Eltern, die ihre Kinder in eine Betreuungs-Einrichtung bringen oder von dort abholen, müssen dort eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Menschen, die die Betreuungs-Einrichtung nur kurz betreten. Diese Leute sind vom 3-G-Nachweis ausgenommen, weil eine Kontrolle von allen Menschen nicht möglich ist. Ausgenommen bedeutet, sie müssen keinen 3-G-Nachweis zeigen. Unter 3-G-Nachweis versteht man eine Überprüfung, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

Kinder bis zum Alter von 6 Jahren brauchen keine Maske.