Die Zahl der Corona-Fälle ist in letzter Zeit gesunken. Am 19. Mai wird es daher erste Öffnungs-Schritte in Österreich geben. Hier eine Übersicht zu den einzelnen Regeln, die ab dem 19. Mai wichtig sind.

  • Nachweis-Pflicht

In vielen Bereichen gilt eine Nachweis-Pflicht. Das bedeutet, man muss nachweisen, ob man getestet oder geimpft ist oder eine Corona-Krankheit überstanden hat.  

Als Nachweis gilt:

  • Ein negativer PCR-Test. Er gilt 72 Stunden lang.
  • Ein negativer Antigen-Test, der in Teststraßen oder Schulen gemacht wird, gilt 48 Stunden lang.
  • Ein Selbsttest, der zuhause durchgeführt wird, gilt 24 Stunden lang. Er muss aber digital bestätigt sein.
  • Eine ärztliche Bestätigung, dass man in den letzten 6 Monaten eine Corona-Infektion hatte.
  • Ein Nachweis über eine Corona-Impfung. Dieser Nachweis gilt ab dem 22. Tag nach der ersten Teil-Impfung bzw. sofort nach der zweiten Teil-Impfung.
  • Ein Zutritts-Test vor Ort.

In allen Bereichen des täglichen Lebens wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht sein. Zum Beispiel im Bus, im Zug oder in der Straßen-Bahn.

  • Registrierungs-Pflicht

In Sport-Stätten, Freizeit-Einrichtungen und Gasthäusern gilt eine Registrierungs-Pflicht. Das bedeutet, dass Vorname und Nachname sowie Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse angegeben werden müssen. Die Daten werden nach 28 Tagen automatisch wieder gelöscht. In Frei-Bädern, Zoos und Tiergärten gilt die Registrierungs-Pflicht nicht. 

  • Sperr-Stunde

Von 22 Uhr bis 5 Uhr früh wird es eine Sperr-Stunde geben. In diesem Zeitraum bleiben Sport, Freizeit- und Kultur-Einrichtungen geschlossen.

  • Gast-Häuser

Gast-Häuser dürfen wieder für Besucher öffnen. Sowohl im Außen-Bereich als auch im geschlossenen Bereich. Zwischen den Tischen muss ein 2-Meter-Abstand eingehalten werden. In Gast-Stätten gilt die Nachweis- und die Registrierungs-Pflicht. Auf dem Weg zum Sitz-Platz muss eine FFP2-Maske getragen werden.

  • Beherbergungs-Betriebe

Hotels und andere Beherbergungs-Betriebe dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt die Nachweis-Pflicht. 

  • Sport

Ab dem 19. Mai dürfen wieder alle Sport-Arten ausgeübt werden. Es darf wieder drinnen und in Mannschaften Sport gemacht werden. Wenn man sich in Sport-Stätten aufhält, muss man eine FFP2-Maske tragen. Beim Ausüben des Sports muss man die Maske nicht tragen. Zutritt zu Sport-Stätten bekommen nur Personen, die getestet oder geimpft sind oder Personen, die eine Corona-Infektion schon gehabt haben.

  • Freizeit

Freizeit- und Kultur-Einrichtungen dürfen ab 19. Mai wieder aufmachen. In geschlossenen Räumen muss dabei eine FFP2-Maske getragen werden. Es gilt die Registrierungs- und Nachweis-Pflicht.

  • Bei Kultur-Einrichtungen wie Kino, Theater und Konzerten darf bei mehr als 50 Personen nur die Hälfte der möglichen Plätze vergeben werden. In geschlossenen Räumen sind maximal 1.500 Menschen erlaubt, im Freien bis zu 3.000.

Private Veranstaltungen sind weiterhin stark eingeschränkt. Hier gilt: In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 4 Erwachsene aus 4 Haushalten treffen. Wenn Kinder dabei sind, dürfen es mehr sein. Im Freien dürften maximal 10 Personen zusammenkommen. 

Hochzeiten, Geburtstags-Feiern und große Privat-Feiern mit mehr als 10 Personen sollen erst ab 1. Juli wieder erlaubt sein.