Ab heute ist der „Ennstaler Steirerkas“ als Produkt EU-weit geschützt. Der Schutz bezieht sich auf die Herkunft des Produktes. Das heißt, nur dieser registrierte Käse darf als „Ennstaler Steirerkas“ bezeichnet und verkauft werden. Das bedeutet, dass alles, was man braucht, um diesen Käse herzustellen, aus der gleichen Region stammen muss.

Der „Ennstaler Steirerkas“ trägt auch den Spitz-Namen „Gold der Almen“. Um ein Produkt zu schützen, ist eine längere Prüfung beim Patent-Amt notwendig.

16 Produkte in Österreich geschützt

Österreichweit gibt es bisher 16 Produkte, deren Herkunft besonders geschützt ist. Darunter ist zum Beispiel die „Wachauer Marille“. In der Steiermark sind noch die „Käferbohne“, der „Steirische Kren“, das „Kürbis-Kernöl“ und die „Pöllauer Hirsch-Birne“ registrierte Produkte.