Eine Leiche, die über 80 Messerstiche aufweist an einem schauderhaften Tatort in Graz. Weitere, kaum zu ertragende Bilder, die sich den Ermittlern am Tatort zeigen, zeugen von einem bestialischem Mord. Das Opfer: ein Pensionist, mit dem der Täter zuvor gezecht haben soll. Bald hat man den vermeintlichen Täter, kurz darauf auch ein Urteil. Mord, Abdurrahim Polat bekommt 20 Jahre. Doch mit der Zeit kommen Zweifel an seiner Schuld auf.   

In der Haft strebte Abdurrahim Polat eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Er will trotz seines ursprünglichen Geständnisses nicht der wahre Mörder sein. Nach Jahren kommt es tatsächlich zu einem neuen Prozess, doch diesen erlebte er nicht mehr – Polat beging in der Haft Suizid. Zuvor beschuldigte er seinen Freund, Johann W., ein Lehrer, die Tat begangen zu haben.

In religiösem Zorn soll der Lehrer von ihm verlangt haben, den sündhaften Pensionisten zu töten, weil er seine Religion verschmäht habeschließlich soll er aber selbst zugestochen haben.

Hat Polat die Schuld für ihn auf sich genommen? Wenn nicht, wie erklärt sich die stattliche Summe, die Johann W. dem nunmehr Verstorbenen hat zukommen lassen?  

Warum kam es nach einem Schuldspruch für den Lehrer zu einem weiteren Prozess, der mit einem Freispruch endete? Und welche Rolle spielt das System der Geschworenengerichtsbarkeit? Darüber spricht Gastgeber David Knes mit dem Gerichtsreporter Alf Lobnik.