Beim Eintreffen der Polizeistreife war der in einem Rollstuhl sitzende Bewohner auf dem Balkon bereits von Ersthelfern gelöscht worden. Die Ermittlungen durch die Polizei Bludenz und das Landeskriminalamt Vorarlberg ergaben vorerst zwar keine Hinweise auf Fremdverschulden, zur Klärung der genauen Todesursache wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch aber eine Obduktion angeordnet.