Die Bundesregierung hat die Errichtung von Schutzzonen im Umfeld von Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen beschlossen. Damit ist es leichter, Protestgruppen wegzuweisen, die den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit stören wollen. Bereits heute können Demonstrationen im Dunstkreis von Gesundheitseinrichtungen untersagt oder aufgelöst werden.

„Es wurden mehrfach rote Linien überschritten, Gesundheitspersonal bedroht und Menschenleben gefährdet“, begründet Innenminister Karner die Entscheidung. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen ist. Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun, um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen.“