Für die Fahrt in Seilbahnen gilt im kommenden Winter die 3G-Regel inklusive einer FFP2-Maskenpflicht für alle - egal ob geimpft oder genesen. Das ist die zentrale Regel für den Wintertourismus, die Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Tirols Landeshauptmann Günther Platter (beide ÖVP) am Montag vorgestellt haben. Gesundheitsminister Mückstein versicherte: "Die Maßnahmen werden Geimpfte und Genesene kaum betreffen", man solle einfach stets den Grünen Pass dabeihaben. 

Der 3G-Nachweis soll dabei beim Ticketkauf und tagsüber stichprobenartig von Polizei und Behörden kontrolliert werden. An einer praktikablen Lösung für eine automatisierte Kontrolle beim Online-Kauf werde derzeit gearbeitet, sagte Köstinger. Noch nicht ganz klar ist hingegen die Frage der Kontrolle bei Wochen- oder Saisonkarten. Aus Köstingers Büro heißt es diesbezüglich, dass auch dann beim Ticketkauf der 3G-Status kontrolliert werde, danach lediglich stichprobenartig

Mückstein berichtete von einer hohen Bereitschaft der Seilbahnbetreiber, bei der Kontrolle streng vorzugehen. Platter hingegen betonte, dass die Hauptverantwortung bei der Konreolle nicht bei der Seilbahnwirtschaft liege. Schlangen vor den Gondeln und Seilbahnen soll es heuer jedenfalls nicht geben, zumal keine Kapazitätsbeschränkungen in den Seilbahnen angedacht sind. Auch Abstandsregeln wie im Vorjahr wird es nicht geben.

Gastro orientiert sich an 3-Stufen-Plan

Gastronomie und Hotels orientieren sich am Drei-Stufen-Plan. Je nach Auslastung der Intensivstationen sollen Selbsttests bzw. alle Antigentests nicht mehr gültig sein. Das Après-Ski wird als Nachtgastronomie behandelt. Ab der Stufe 2 haben hier nur mehr Geimpfte und Genesene Zutritt.

Platter stellte auch eine Art Après-Ski-Sperrstunde in den Raum. Das könnte etwa bedeuten, dass Après-Ski-Bars um 18 Uhr zusperren müssen und die Abendgastronomie erst um 20 Uhr öffnen darf. Die Regeln für die Stufen 2 und 3 sind derzeit noch nicht in Gesetzestexte gegossen, eine Verordnung liegt derzeit nur für die  aktuell gültige erste Stufe vor.

3G auf Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmärkte gelten als sogenannte "Gelegenheitsmärkte". Als solche sind sie auch Teil des Stufenplans. In der aktuellen Stufe würde dafür die 3G-Regel gelten, mit entsprechenden Verschärfungen in den höheren Stufen. Auch hier wird an einer praktikablen Umsetzung noch gearbeitet.