Im Juni wurde die 13-jährige Leonie tot auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt aufgefunden. Im Jahr 2019 wurde die 16-jährige Manuela in Wr. Neustadt getötet. Ihr aus Syrien stammender Mörder erhielt die Höchststrafe von 15 Jahren plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im Fall Leonie sitzen Beschuldigte aus Afghanistan in Haft. In beiden Fällen waren die mutmaßlichen Täter Asylwerber, die sich schon früher strafbar gemacht haben. Damit sich derartiges nicht wiederholt, fordern die Anwälte der Familien der beiden Mädchen nun unter anderem Verbesserungen im Asylverfahren:

Asylaberkennung schon nach kleinen Straftaten, bessere Betreuung und Unterbringung von Asylwerbern und strenge Identitätsfeststellung: Das sind die Hauptforderungen der Anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, die Eltern und Geschwister von zwei getöteten Mädchen vertreten. Nachzuhören im Ö1-Morgenjournal um 7.

Die Identitätsfeststellung bezieht sich darauf, dass einer der vier mutmaßlichen Täter im Fall Leonie laut Gerichtsgutachten nicht 16,  sondern über 20 Jahre alt sein dürfte. Die Anwälte fordern, dass bei jedem Asylwerber "eine entsprechende Altersfeststellung erfolgt". Vor allem die Unterscheidung "minderjährig oder junger Erwachsener" sei wichtig. "Und wenn wir nicht wissen, wer eine Person ist, und wie alt sie ist, sollten wir uns dreimal überlegen, ob wir die Person haben wollen", so die Anwälte.

Zugleich fordern die Anwälte weniger Isolation und mehr Integration von Asylsuchenden, Aufklärung und Information über das Leben im demokratischen Österreich.

Man dürfe Asylsuchende nicht isolieren und müsse ihnen Perspektiven für die Zukunft  bieten: "Arbeitsmöglichkeit, entsprechende staatliche Unterstützung, wenn bestimmte Parameter vom Asylwerber erfüllt werden, Vereinszugehörigkeit", so Höllwarth.  Der Asylwerber müsse sich "wohl verhalten, und das von Anfang an". Wenn er auch nur eine leichte Straftat begeht, sollte das bedeuten, "dass ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt wird". Sobald eine Straftat "am Körper" begangen werde, müsse der Asylwerber abgeschoben werden. "In den Fällen, die wir vorliegen haben, hätte das die Morde verhindert", sagt Öhlböck.

Asylrechtsexperte Ralph Janik gibt zu bedenken, dass nach europäischer Rechtslage erst nach schwereren Straftaten der Asylstatus entzogen werden könne:

Es könne sein, dass das Land zu unsicher sei, wie Somalia oder mittlerweile auch Afghanistan.

Beide Anwälte betonen - im Gegensatz zu manchen Politikern -, dass die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden müsse und eine Expertenkommission prüfen und Vorschläge machen solle.