Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an der Corona-Politik in Österreich. Das zeigt ein mehr als 200-seitiger Rohbericht, der der Kleinen Zeitung vorliegt. Vor allem zu Beginn der Pandemie fehlte es an Kommunikation und Kooperation zwischen Bund und Ländern. So habe es etwa keinen Überblick über die vorhandene Schutzausrüstung gegeben.

Verschiedene Datengrundlagen

Die vielen verschiedenen Datengrundlagen hätten im Laufe der Pandemie nicht geholfen, kritisiert der Rechnungshof: Gesundheitsministerium, Innenministerium und Länder hätten „in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden“, veröffentlicht.
Im weiteren Lauf der Pandemie sei es häufig zu Unklarheiten in den Datensätzen gekommen. Darunter habe das „Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden“ gelitten. In weiterer Folge habe es auch der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet, heißt es im Bericht.

Zu wenig Contact Tracer

Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshof auch die Datenerhebung selbst. Gerade zu den Höhepunkten der Infektionswellen stießen die Contact-Tracing-Systeme an ihre Grenzen. Das habe laut Bericht auch an einem Mangel an Personal gelegen, der auch im Sommer 2020 nicht ausreichend behoben wurde. Infektionen konnten so keinem Cluster zugeordnet werden, Ansteckungen bei fremden Personen – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln – blieben so „nahezu unentdeckt“.

Erschwert wurde die Datenauswertung weiters, da die Länder unterschiedlich häufig testeten: So gab es in Tirol und Vorarlberg Ende 2020 rund doppelt so viele Tests pro Kopf wie in Kärnten und Oberösterreich. Die Testgründe waren aber weitgehend unbekannt.

Folgeschäden nicht erhoben

Kritik üben die Prüfer auch an mangelnden Erhebungen zu Folgeschädaufen aufgrund aufgeschobener Operationen und reduzierter Arztkontakte: „Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Covid-19-Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand.“

EMS einigermaßen in Ordnung

Zaghaftes Lob findet der Rechnungshof für das Epidemiologische Meldesystem (EMS): Das elektronische Register zur Eintragung von Infektionskrankheiten tauge grundsätzlich auch zur Meldung von Ansteckungsfällen.
Das Gesundheitsministerium habe es allerdings nicht geschafft, das EMS für eine fortlaufende Überwachung der Covid-19-Fälle weiterzuentwickeln. „Die Anwendung des EMS auf die Covid-19-Pandemie bleib in einigen Punkten unklar, insbesondere hinsichtlich des Monitorings der Absonderungsmaßnahmen und der Krankheitsverläufe.“ Auch weil die Länder das Epidemiegesetz unterschiedlich auslegten und in verschiedenen Arbeitsabläufen und IT-Systemen umsetzten. Das Gesundheitsministerium konnte daher anhand der Daten etwa nicht beurteilen, ob infizierte Personen rasch genug abgesondert wurden.

Der Rechnungshof empfiehlt nun, das EMS weiterzuentwickeln, um Absonderungsmaßnahmen und Krankheitsverläufe besser dokumentieren zu können. Zudem sollen Bund und Länder ihre Datenerhebungen vereinheitlichen und synchronisieren. Weiters sollen Vorgaben für Schutzausrüstung und medizinische Geräte geschaffen werden.