Die FPÖ wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schulverordnung für das aktuelle Schuljahr 2021/22 einbringen. Das kündigten der freiheitliche Bildungssprecher Hermann Brückl und Bundesrat und Rechtsanwalt Michael Schilchegger an. In der Verordnung werde ein indirekter Impfzwang festgeschrieben und das widerspreche allen schulgesetzlichen Vorgaben. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hätte eine solche Regelung niemals ohne gesetzliche Basis erlassen dürfen.

"Die neue Covid-19-Schulverordnung zwingt ungeimpfte Lehrer nun auch erstmals dazu, sich mindestens einmal pro Woche einen externen PCR-Test zu organisieren und selbst zu bezahlen. Jene kostenlosen PCR-Tests, die von den Behörden zur Testung von Schülern organisiert werden und in der Schule ohnehin zur Verfügung stehen, werden als Nachweis nicht anerkannt. Es handelt sich hierbei also um eine klare Strafsanktion gegen Lehrer, die sich - aus welchem Grund auch immer - gegen eine Impfung entschieden haben", erklärte Bundesrat Schilchegger in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

"Willkür nicht widerspruchslos hinnehmen"

Schilchegger hat als Rechtsanwalt bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Covid-Maßnahmen für die FPÖ eingebracht hat. "Leider sind auch willkürliche Regelungen vorläufig rechtsverbindlich. Bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird diese Verordnung schon wieder obsolet geworden sein", bedauerte Schilchegger. "Dennoch ist unsere Beschwerde ein Zeichen dafür, dass Schüler, Eltern und Lehrer für ihre Grund- und Freiheitsrechte einstehen und nicht jede Covid-Willkür widerspruchslos hinnehmen."

Im Bereich des Schulwesens habe man in enger Abstimmung mit dem Freiheitlichen Lehrerverein schon vor einem halben Jahr Verfassungsbeschwerden gegen die "unverhältnismäßigen Test- und FFP2-Maskenpflichten an den Schulen eingebracht. Diese Beschwerden sind derzeit zu V 106/2021 und V 107/2021 anhängig", berichteten Brückl und Schilchegger weiter.