Die kürzlich eingebrachte Klage der "Tagespresse" gegen den ÖVP-Politiker Andreas Hanger ist vom Handelsgericht zugelassen worden. Das Satireportal hatte Hanger unter Vorlage mehrerer Presseaussendungen "sittenwidrigen Wettbewerb" vorgeworfen, da er sich als Politiker ausgebe, obwohl er in Wahrheit Satiriker sei. Die Klage sei schlüssig und werde zugestellt, bestätigte das Gericht am Donnerstag dem "Standard".

Die "Tagespresse" will durchsetzen, dass der Beklagte - er war auch türkiser Vorsitzender im Ibiza-U-Ausschuss - einen drei mal vier Zentimeter großen Anstecker tragen muss, mit dem er sich als Satiriker zu erkennen gibt. "Das Gericht hat Hanger eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf unseren Antrag auf einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage", wird Portalgründer Fritz Jergitsch im "Standard"-Artikel zitiert: "Dabei muss Hanger dem Gericht schlüssig erklären, wieso er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt."

Mit der Aktion will das Onlinesatiremagazin auf die Inseratenpolitik der Bundesregierung aufmerksam machen bzw. deren Millionenzuwendungen an Boulevardmedien kritisieren. Die "Tagespresse" selbst hat nach eigenen Angaben "über ein Werbenetzwerk" 712,58 Euro an Regierungsinseraten erhalten. Über die Klage will das Satireportal nun dafür sorgen, dass zumindest sein Anteil zurück an den Steuerzahler geht. Denn die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht betrügen 792 Euro und liegen damit in etwa auf der gleichen Höhe wie das erhaltene Geld für Inserate.