Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Migranten die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? Und wie sieht es mit den Kindern aus? Um diese Fragen dreht sich der jüngste Vorschlag der SPÖ, demzufolge nach sechs statt bisher zehn Jahren ein Antrag gestellt werden kann, wenn alle übrigen Kriterien (eigenes Einkommen, Unbescholtenheit, etc.) erfüllt werden. Kinder, die in Österreich geboren sind, sollen österreichische Staatsbürger werden, wenn mindestens ein Elternteil fünf Jahre lang hier lebt. Die ÖVP kritisierte den Vorschlag heftig.

In der Zeit im Bild 2 am Montagabend konnten sich die beiden Parteien wenig überraschend auch nicht einigen. VP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die in deren Babypause Susanne Raab als Integrationsministerin vertritt, wirft der SPÖ vor, die Staatsbürgerschaft zu verschenken: "Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Ich halte es für berechtigt, dass die Ansprüche daran hoch sind", sagt die Ministerin. In den vergangenen Tagen sprach die ÖVP mehrmals von einer "Entwertung" der Staatsbürgerschaft durch den Vorschlag der SPÖ.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser von der SPÖ sieht das anders: "Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Menschen, die hier geboren sind, die Staatsbürgerschaft bekommen, ist das ein wichtiger Integrationsschritt." Schließlich sei das Land in den nächsten Jahren ihre unmittelbare Umgebung. Es sei wichtig, jungen Menschen die Chance zu geben, durch die österreichische Staatsbürgerschaft keine Bürger zweiter Klasse zu sein.

Eher 90.000 als 500.000

Uneinigkeit herrscht über die Zahl der derzeit Betroffenen. Die ÖVP behauptet, mehr als 500.000 Menschen würden so eingebürgert werden. Edtstadler verweist hier auf Zahlen der Statistik Austria. Für Kaiser ist diese Zahl ein "Propagandainstrument". Er habe von vielen Seiten eine Zahl unter 100.000 gehört, und selbst da sei unklar, wie viele die übrigen Kriterien erfüllen würden. Auch mehrere Experten sprechen eher von 90.000 Menschen als 500.000.

Für Edtstadler hat der SP-Vorschlag auch praktische Lücken. Wenn Menschen länger als fünf Jahre auf einen Asylbescheid warten müssen, bestehe die Möglichkeit, dass deren Kind österreichischer Staatsbürger ist, die Eltern aber einen negativen Asylbescheid bekommen würden. Kaiser bringt hingegen die Frage der Leistbarkeit der Staatsbürgerschaft ein. Gerade bei mehrköpfigen Familien seien die Gebühren eine große Hürde: "Es kommt dabei darauf an, ob wir ein Staatsbürgerschaftsrecht haben wollen, das an und für sich gerecht ist, egal ob man reich oder arm ist", so der Landeshauptmann.