Nach Beschwerde der Opposition hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Urteil weitere Datenlieferungen vom Bundeskanzleramt angeordnet. 

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den VfGH gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den Ibiza-U-Ausschuss geliefert hatte.

Zwei von drei Anträgen waren erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle "Think Austria" sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.

Der Bundeskanzler habe zwar Dokumente übermittelt, schreibt der VfGH, "es aber verabsäumt, hinsichtlich der nicht vorgelegten Akten und Unterlagen eine Begründung zu liefern, aus der hervorginge, um welche Art von Akten und Unterlagen es sich dabei handelte, und an Hand der sich die Feststellung der Nichtzugehörigkeit zum Untersuchungsgegenstand für das verlangende Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses nachvollziehen ließe".

Damit habe der Kanzler lediglich seiner Behauptungs-, nicht aber auch seiner diesbezüglichen Begründungspflicht gegenüber dem Ibiza-Untersuchungsausschuss entsprochen, heißt es weiter in dem Urteil. Das Kanzleramt hatte Ende April dem VfGH 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem "umfassenden Suchprozess" keinerlei "abstrakt relevante Akten und Unterlagen" gefunden hätten.

Handy-Nachrichten von Kurz müssen nicht übergeben werden

Der Antrag der Opposition, dass Kurz auch sein Handy liefern muss, wurde vom VfGH zurückgewiesen, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung "nicht hinreichend bestimmt" war. Anders als bei der Entscheidung in der Vorwoche über die Aktenlieferung von Finanzminister Gernot Blümel ging es nicht um die Exekution einer Entscheidung des VfGH, sondern lediglich darum, in welchem Umfang dem Ausschuss Akten und Unterlagen vorzulegen sind, hält der VfGH in einer Aussendung fest.

"Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu." In einer Stellungnahme am Nachmittag hieß es: "Die Entscheidung des Höchstgerichtes, auch E-Mails zu liefern, die nicht mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen, wird selbstverständlich akzeptiert und unverzüglich umgesetzt" Die E-Mails würden "in unterschiedlichen Klassifizierungsstufen nach dem Informationsordnungsgesetz geliefert".

"Offensichtlich hat auch das Bundeskanzleramt nur auf Zeit gespielt und mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gerechnet und die Unterlagen längst vorbereitet, wenn Kanzler Kurz sie noch heute an den U-Ausschuss übermitteln kann" meint Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper zur Ankündigung. Sie erwartet sich, dass die Korrespondenzen "nicht wieder in Bausch und Bogen als 'geheim' geliefert werden", wie das bei den Akten aus dem Finanzministerium der Fall war.