Die weitgehende Aufhebung der Corona-Maßnahmen ab 19. Mai ist fix, Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetriebe dürfen wieder öffnen. Schlüssel zu fast allen wiedereröffneten Betrieben - und weiterhin zu körpernahen Dienstleistern wie Friseuren - ist die "3G-Strategie": Geimpfte, Genesene und negativ Getestete dürfen hinein.

Für Geimpfte ist nach § 1 Absatz 1 Ziffer 5 der neuen "Covid-Öffnungsverordnung" von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) folgende Regelung vorgesehen:

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem Stich für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Die Impfung mit der zweiten Dosis verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere sechs Monate.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (derzeit ist das nur jener von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt neun Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Als Nachweis für die Impfung gelten vorerst die Eintragung im Impfpass bzw. ein Ausdruck des Impfzertifikats, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Später soll auch die Impfung in den verschiedenen Stadien des "Grünen Passes" elektronisch erfasst werden.

Masken- und Abstandspflicht bleiben weiter

Eine komplette Ausnahme von allen Corona-Maßnahmen wird es für Geimpfte auf absehbare Zeit aber (wie angekündigt) auch weiter nicht geben. Die Pflicht, in den meisten Indoor-Locations eine FFP2-Maske zu tragen sowie jene dazu, zwei Meter Abstand zu Mitmenschen zu halten (außer jenen, die im selben Haushalt leben), wo das möglich ist, bleibt bis auf weiteres auch für Geimpfte bestehen.