Details zur Gastro-Öffnung ab dem 19. Mai sorgen am Freitag für Verwirrung. Entgegen anderslautenden Meldungen wird der Besuch eines Gastlokals offenbar doch nur mit einer vorherigen Registrierung möglich sein.

Man habe den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums nun genau geprüft, teilte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) der APA mit. In diesem sei doch vorgesehen, dass Name und E-Mail-Adresse angegeben werden müssen, hieß es.

Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants oder auch von Bädern ist somit nicht nur ein Test bzw. eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist. Auch die Hinterlegung von persönlichen Daten ist zumindest laut dem Entwurf geplant. Wien, so wurde betont, unterstütze diese Maßnahme.

Sperrstunde um 22 Uhr

Geöffnet haben dürfen die Lokale von 5.00 bis 22.00 Uhr. Eine Abholung soll auch nach 22.00 Uhr noch möglich sein. Für das Personal gelten vergleichbare Regeln wie für Gäste. Es muss sich einmal in der Woche testen lassen, dann reicht während der Arbeit ein Mund-Nasen-Schutz, sonst ist ebenfalls eine FFP2-Maske Pflicht.

Zwischen den Tischen wird - zumindest laut diesem Entwurf - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Für Gäste gilt es eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie auf dem Weg zum WC. Am Tisch muss keine Maske getragen werden.

Laut Informationen aus dem Wiener Rathaus soll der Entwurf am Montag verschickt werden.

Keine E-Card-Lösung für "Grünen Pass"

Um die eigene Impfung, Genesung oder Testung nachweisen zu können, wurde zuletzt auch an einer Lösung via E-Card gearbeitet. Nun soll die E-Card beim österreichischen "Grünen Pass" aber doch keine Rolle spielen. Das berichtet die Futurezone des "Kurier"  unter Berufung auf das Gesundheitsministerium. Grund sind Datenschutzbedenken.

Daher wird das Projekt vorerst zurückgestellt. Geplant war, dass beispielsweise Wirte oder Friseure an der E-Card ablesen können, ob der Kunde entweder getestet, geimpft oder genesen ist. Datenschützer wie epicenter.works hatten kritisiert, dass mit dem einmaligen Abfotografieren der E-Card der Status jederzeit erneut abgefragt werden könnte. Zudem sei ein massenhaftes, automatisiertes Abrufen von Daten aller sozialversicherten Personen in Österreich möglich.

Übrig bleiben somit der Nachweis via QR-Code oder ausgedruckte
Dokumente wie Testergebnisse oder auch der Impfpass.