Der Grüne Pass wird in drei Etappen kommen. Erst frühestens im Sommer wird es zu einer europäischen Variante kommen, die dazu geeignet ist, den Sommer-Tourismus zu regeln.

  • Beim ersten Schritt – vermutlich schon ab der Lockerung mit 19. Mai – wird er allerdings nicht mehr als ein normaler Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung sein.
  • Rund zwei bis drei Wochen später soll er dann national via gemeinsamen QR-Code umgesetzt werden,
  • danach heißt es auf die europäische Lösung warten.

In den vergangenen Tagen war ja auch regierungsintern eine Diskussion über den Start des Grünen Passes entstanden. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) hatte zuletzt Ende Mai als Auftakt angegeben, was Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eher verstimmt zurückwies.

De facto dürfte es da aber auch ein wenig Verwirrung um Begrifflichkeiten geben. Denn Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht zwar derzeit viel vom Grünen Pass, der die Öffnungsschritte begleitet, meint fürs Erste aber nur das Prinzip, dass man sich via Impfung, Genesung oder Testung Zutritt zu Veranstaltungen, Gastronomie und Hotellerie verschaffen kann.

Ab 19. Mai nur Nachweis

So ist ab 19. Mai nichts anderes nötig als ein normales Testergebnis, der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion oder ein Eintrag im Impfpass. Selbst das gilt allerdings nur, wenn die SPÖ einer entsprechenden gesetzlichen Änderung zustimmt und damit die einschlägige Bundesratsblockade, die noch bis zum 25. Mai läuft, aushebelt. Wird dies nicht (im Rahmen einer Sondersitzung) vollzogen, müssten auch Geimpfte noch sechs Tage lang testen gehen, ehe der Impfnachweis zur "Zutrittskarte" wird.

Schritt 1: Österreichischer Grüner Pass

Geplant ist laut Kanzleramt, dass die unterschiedlichen Nachweise so rasch wie möglich in einem QR-Code gebündelt werden. Das wird dann aber wohl noch bis Anfang Juni dauern. Dabei wird es sich quasi um den österreichischen Grünen Pass handeln.

Diesem wird noch eine europäische Variante folgen, die den Sommer-Tourismus regeln wird. Zu klären gibt es hier noch etliche Details, etwa ab welchem Tag nach der Impfung man zusätzliche Freiheiten erhält. In Österreich sind es drei Wochen nach dem ersten Stich, in anderen Ländern sind auch deutlich kürzere Fristen in Überlegung.

Zudem gilt es etwa zu klären, welche Impfstoffe als verlässlich bewertet werden, also ob auch eine Impfung mit einem Vakzin gilt, das noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen wurde.

Offene Fragen zu Ausreisetests

Offene Fragen gibt es auch noch bezüglich der verschärften Ausreisetests aus österreichischen Bezirken. Beim Gipfel am Freitag war die Grenze auf eine Inzidenz von 400 auf 300 pro 100.000 Einwohner gesenkt worden. Allerdings soll diese erst mit den Öffnungsschritten am 19. Mai gelten. Wie lange diese Grenze überschritten werden muss, damit die Tests auch tatsächlich gestartet werden müssen, ist noch Teil der Verhandlungen von Ländern und Gesundheitsministerium. Der entsprechende Erlass dürfte noch etwas auf sich warten lassen.