Ab Mittwoch gelten wieder eine Reihe an neuen Maßnahmen. Konkret ist das die erste Stufe des angekündigten Stufenplans, der sich an der Belegung der Intensivbetten orientieren soll. Die "Benchmark" für die ab Mittwoch geltenden neuen Covid-Maßnahmen ist bereits am Dienstag in Österreich erreicht worden: 200 Menschen wurden auf Intensivstationen betreut, Neuerungen gibt es etwa bei der Gültigkeit von Antigentests und bei der Maskenpflicht. Die höheren Stufen des Plans sind hingegen noch nicht in Gesetzestexte gegossen.

Was für alle gilt

  • Grundsätzlich herrscht ab morgen überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen Verkehrsmittel. Wien geht weiter einen strengeren Weg, dort war schon davor in allen Geschäften eine Maske vorgeschrieben. In Kärnten gilt im Amt der Landesregierung eine FFP2-Maskenpflicht. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat einen entsprechenden Erlass unterschrieben.
  • Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab einer Größe von 25 Menschen gilt künftig auch die 3G-Regel. Bisher waren erst solche ab 100 Personen reglementiert.
  • Überall, wo eine 3G-Regel gilt - also etwa im Theater, Kino oder Konzert - sind keine Masken vorgeschrieben. In Wien gilt jedoch eine strengere Regel. Dort muss jeder Mund-Nasen-Schutz im Kino tragen.
  • Für die Nachtgastronomie gilt in der aktuellen Stufe 1 wieder die 3G-Regel - als Tests werden allerdings nur PCR-Tests akzeptiert.
  • In der katholischen Kirche gilt bei Gottesdiensten ab Mittwoch wieder FFP2-Maskenpflicht. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung hingegen gilt statt der Maskenpflicht die 3G-Regel.

Was für Ungeimpfte gilt

Was für Kinder gilt

  • Wie schon zuvor sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Maskenpflicht befreit. Kinder unter zwölf Jahren sind von 3G-Regeln ausgenommen. Wien ist auch hier etwas strenger, dort müssen Kinder ab sechs Jahren einen 3G-Nachweis bringen.
  • Neu geregelt sind auch die Quarantäneregeln in Schulen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, können sich betroffene Mitschüler bereits nach fünf Tagen mittels PCR-Test aus der Quarantäne freitesten.

Was noch unklar ist

  • Unklar ist noch, wie es weitergeht, wenn die Schwelle für die nächste Stufe erreicht ist. Eine entsprechende Verordnung werde "zeitgerecht" finalisiert, heißt es im Gesundheitsministerium. Setzt sich der Trend weiter fort, dürften bald die dafür nötigen 300 Intensivbetten belegt sein.