Einem Bericht der Kronenzeitung zufolge, musste ein 32-jähriger Terrorverdächtiger kürzlich trotz dringendem Tatverdacht und rechtskräftiger Anklage der Staatsanwaltschaft Graz aus der U-Haft entlassen werden. Grund ist, dass die zulässige Dauer der U-Haft, die mit zwei Jahren begrenzt ist, überschritten wurde.