Mayrhofen im hinteren Zillertal darf seit Samstag bis kommenden Mittwoch wegen der Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Mutation nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, verlassen werden. Auch der Handel bleibt - bis auf die Grundversorger - von Samstag bis Mittwoch zu. Der Kindergarten in der Tourismushochburg und die Schulen haben bereits geschlossen bzw. befinden sich im Distance-Learning. Auch das Skigebiet ist zu.

Skifahren wäre prinzipiell möglich, das Skigebiet bzw. die Bergbahn entschied sich jedoch, den Betrieb bis zum voraussichtlichen Auslaufen der Verordnungen ebenfalls geschlossen zu halten. Die Einreise etwa für Arbeitspendler in die rund 3.900 Einwohner zählende Gemeinde und die entsprechende Ausreise sind laut Land Tirol hingegen weiterhin ohne Einschränkungen möglich. In Mayrhofen gab es mit Stand Freitag 48 aktive Corona-Fälle, bei 35 davon wurde mittels PCR-Analyse der Verdacht auf die südafrikanische Virusmutation festgestellt. Darum gilt neben Mayrhofen auch in den Gemeinden Schwaz und Jenbach seit Samstag die Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien.

Bisher alles "reibungslos"

Die Kontrollen sind "reibungslos" gestartet, sagte Polizeisprecher Stefan Eder der APA. 400 Fahrzeuge mit 450 Personen wurden bis Mittag kontrolliert, nur in fünf Fällen sei kein notwendiger negativer PCR-Test vorgelegt worden. Dies sei aber dann von den Betroffenen nachgeholt worden, so der Sprecher.

20 Einsatzkräfte der Polizei mit Unterstützung des Bundesheeres werden jeweils 24 Stunden lang aufgeboten, um die Maßnahmen, die bis kommenden Mittwoch gelten, zu überwachen. Die Ausreisetestpflicht wird laut Eder an drei Straßen kontrolliert, zudem wird auch die Zillertalbahn unter die Lupe genommen. Der negative PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mayrhofen sowie für Personen ohne Wohnsitz, die sich dort durchgehend länger als 24 Stunden aufgehalten haben. Arbeitspendler und Durchfahrende müssen glaubhaft machen - etwa mittels Meldezettel - dass sie keinen Wohnsitz in Mayrhofen haben.