Mit der Entscheidung des VfGH, die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei zu stellen, wurde ein Loch in einen Damm geschlagen. Nun liegt das vorläufige Ergebnis des schwierigen Ringens um das zu erlaubende Töten vor. Die einen nennen den Gesetzesentwurf restriktiv und sind froh um klare Abgrenzungen und Regeln. Den anderen gehen die Regelungen nicht weit genug.

Ein Blick in Länder, die die Beihilfe zur Selbsttötung bereits erlaubt haben, lehrt: Es bleibt nicht bei einem ersten Gesetz. Es dauert einige Zeit und die nächste Klage liegt am Tisch. In den Niederlanden kann jedes Leiden sofort beendet werden, wenn es als unerträglich diagnostiziert wurde, z. B. Demenzkranke, Depressive, Menschen mit Borderline-Störung oder mit Behinderung, Alkoholkranke. Auch Kinder! Seit dem Jahr 2002 haben hier mehr als 60.000 Menschen die „Euthanasie“ in Anspruch genommen.