Der Fall des 13-jährigen Mädchens, das von jungen Afghanen vergewaltigt und getötet wurde, wühlt noch immer auf. Die Gewalttat wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die kriminelle Disposition eines Teils dieses migrantischen Milieus, sie legt auch Schludrigkeiten der Asylpraxis im Umgang mit Nichtwillkommenen offen. Die laxe Handhabe auf behördlicher wie gerichtlicher Ebene steht mit den angespannten Muskeln der Politik in einem Widerspruch. Pose und Praxis klaffen auseinander. Der Staat lässt bei den gut Integrierten doktrinäre Härte walten, während er sich bei straffällig Gewordenen einer sorglosen Naivität befleißigt.