In Südtirol werden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft: Es gilt ab sofort eine verstärkte Maskenpflicht in der gesamten Provinz. In allen geschlossenen, öffentlichen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden - aber auch im Freien, sobald kein Abstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine FFP2-Maskenpflicht. "Tanzaktivitäten, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind wieder ausgesetzt", vom Land Südtirol in einer Aussendung.

Zudem werden für 20 Gemeinden noch strengere Regeln verordnet, welche das sind, lesen Sie in der Infobox. Dort wird eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr eingeführt. Das eigene Zuhause darf während der Nacht nur zur Arbeit, gesundheitlichen oder sonstigen dringenden Gründen verlassen werden. Dafür wird wieder eine sogenannte "Eigenerklärung" benötigt, welche die Südtirolerinnen und Südtiroler dabei haben müssen.

Die Gastronomie muss um 18 Uhr schließen, es dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzend bedient werden. Beherbergungsbetriebe, Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen dürfen offen bleiben.

Alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden in diesen Gemeinden ausgesetzt, bei Events im Freien gilt die 3G-Regel. Sport und Bewegung draußen ist nur dann erlaubt, wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann - während der Ausgangssperre ist Sport jedoch verboten. Im Handel gilt eine FFP2-Maskenpflicht, im Freien reicht ein Mund-Nasen-Schutz, wenn kein ausreichender Abstand möglich ist.