Ob tobende Waldbrände wie im Süden Europas oder Hochwasser wie in Deutschland: Umweltkatastrophen durchkreuzen derzeit die Urlaubspläne vieler Österreicher. Aber kann man in diesen Fällen kostenlos seine Reise in betroffene Regionen stornieren?

Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

"Ein Storno ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren." Steht der Abflug allerdings unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

"Auch die individuelle, etwa gesundheitliche, Situation des Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Würde die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein", sagt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur dann kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen oder eine Landung nicht möglich ist.

"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", weiß Pronebner. "Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich." Für Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

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Sowohl bei Pauschal- als auch bei Individualreisen gilt: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es ist daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline oder den Veranstalter zu wenden.