Auch wenn die Ein- und Ausreise in die meisten europäischen Länder wieder wie in Zeiten vor der Corona-Krise möglich ist, überlegen viele Reisende, ob sie eine bereits gebuchte Reise antreten sollen. Für die meisten Länder gilt aktuell nach wie vor Sicherheitsstufe 4 – darunter auch für den Großteil Italiens und ganz Kroatien.

Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 bedeutet, dass von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land abgeraten wird, grundsätzlich aber verreist werden darf. Seitens des Ministeriums wird an die Eigenverantwortung appelliert.

Doch berechtigt diese Warnstufe 4 gleichzeitig auch zu einem kostenlosen Storno einer Pauschalreise? "Im Einzelfall eventuell ja", antwortet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Denn nach Ansicht der EU-Kommission können bei der Frage, ob ein kostenloses Storno wegen erheblicher Beeinträchtigung zulässig ist, auch individuelle Umstände des Pauschalreisenden berücksichtigt werden."

Wann kostenloses Storno möglich ist

Zählt man beispielsweise zur Risikogruppe, könnte man mit dem Recht auf ein kostenfreies Storno argumentieren. Daneben müssen aber auch die anderen maßgeblichen Kriterien für ein kostenloses Storno – wie die zeitliche Nähe – berücksichtigt werden: Die Abreise sollte also unmittelbar bevorstehen.

Nach dem Pauschalreisegesetz wird nicht auf die konkrete Reisewarnstufe abgestellt, sondern auf die erhebliche Beeinträchtigung, also auf die Unzumutbarkeit der Reise aufgrund der aktuellen Umstände. Ob eine Reise in ein Gebiet erheblich beeinträchtigt wird, hängt auch damit zusammen, welche Maßnahmen zum Reisezeitpunkt vor Ort gelten. "So wird eine Maskenpflicht die Reise wohl nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn jedoch alle relevanten Sehenswürdigkeiten der Destination geschlossen sind, wird eine erhebliche Beeinträchtigung schon eher vorliegen", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Versicherungsschutz checken

Bei der Entscheidung, ob man trotz gültiger Warnstufe 4 (oder höher) verreisen möchte, ist es hilfreich, die aktuellen Covid19-Infektionszahlen für sein konkretes Urlaubsziel zu beobachten. "Es mag sein, dass ein ganzes Land praktisch 'coronafrei' ist, aber die Covid19-Fälle in einer bestimmten Stadt oder Region, in die man reisen möchte, kurz vor Reisebeginn wieder ansteigen", gibt die ÖAMTC-Juristin zu bedenken.

Bei der Abwägung des Reiseantritts sollten sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Konsequenzen berücksichtigt werden. So ist es ratsam, Reiseversicherungsverträge vorab genau durchzusehen, vor allem in Bezug auf etwaige Rückholung oder Unterstützung im Krankheitsfall. Denn teilweise besteht für Länder mit aufrechter Reisewarnung, also Stufe 5 oder 6, kein Versicherungsschutz mehr.

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