Unser Leser hat eine Wohnung von einer Siedlungsgenossenschaft gemietet. "Wir haben einen Mietpreis vorgeschrieben bekommen, der inklusive Betriebskosten und Heizung ist, aber ohne Strom. Jetzt stellt sich heraus, dass dieser Preis nicht die Reinigung des Stiegenhauses und auch nicht die Rasenpflege für die Allgemeinflächen enthält", schildert er die Situation. "Ist diese Extra-Abrechnung rechtlich möglich?", will unser Leser wissen. Bisher hatte er immer Wohnungen gemietet, bei denen in den Betriebskosten auch diese Beträge enthalten waren. Zusätzlich fragt sich der Mann: "Nach welchem Schlüssel sind die Betriebskosten überhaupt auf die Bewohner aufzuteilen und habe ich ein Mitspracherecht bei der Wahl der Reinigungsfirma, die meines Erachtens ziemlich teuer ist?"