Auf der Straße, an der sich das Grundstück unserer Leserin befindet, ist vor Kurzem ein Pkw mit einem Reh kollidiert. Der Lenker blieb glücklicherweise unverletzt, für das Tier war der Unfall tödlich. „Durch den Zusammenstoß wurde das Reh aber gegen unseren Maschendrahtzaun geschleudert, wobei dieser erheblich beschädigt wurde“, erzählt die Frau. Die Versicherung des Autobesitzers weigere sich nun, für den Schaden aufzukommen, weil nicht der Pkw gegen den Zaun gefahren sei, sondern das Reh den Schaden verursacht habe. „Jetzt soll ich selbst für die Zaunreparatur in der Höhe von rund 1900 Euro aufkommen. Muss ich das hinnehmen?“ will die Leserin wissen.