Darüber, dass es für Eigentümer ab 2022 einfacher sein wird, E-Ladestationen zu installieren, wurde medial schon mehrfach berichtet. Die WEG-Novelle 2022 bringt aber auch noch andere Neuerungen bei der Änderung und Erhaltung von Wohnungsobjekten sowie bei der Beschlussfassung.