Mit der sogenannten Whistleblower- bzw. Hinweisgeber-Richtlinie der EU kommt ein neues Gesetz auf uns zu, das für couragierte Dienstnehmer wichtig ist, die von Rechtsverstößen in Gemeinden oder großen Unternehmen erfahren und dies überprüft und abgestellt haben möchten. „Ein mutiger Aufdecker bzw. eine mutige Aufdeckerin soll nicht als Denunziant oder Denunziantin hingestellt werden können, sondern vor Nachteilen wie etwa einer Kündigung, Mobbing, Rache oder schlechteren Arbeitsbedingungen geschützt werden“, erklärt der Grazer Rechtsanwalt Stefan Schoeller den Hintergrund.