1. Betrunken mit dem Fahrrad zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt. Welche Strafen drohen?
ANTWORT: "Grundsätzlich sind die Folgen, was die Geldstrafen anlangt, gleich wie beim Lenken eines Autos unter Alkoholeinfluss", sagt die Verkehrsjuristin des ÖAMTC, Eva Unger. Es würde lediglich eine andere Promilleuntergrenze als beim Autofahren gelten.  Für Radfahrer ist ab 0,8 Promille Schluss mit lustig: Hier gibt es eine Strafdrohung zwischen 800 unter 3700 Euro, ab 1,2 Promille sind es 1200 bis 4400 Euro. Und ab 1,6 Promille bewegen sich die Strafen zwischen 1600 und 5900 Euro - ebenso wie bei einer Verweigerung der Alkoholkontrolle.