Der Kaufvertrag ist längst unterschrieben, aber der Liefertermin hält nicht. Wochen bis Monate lang wird man vertröstet und immer seltener werden exakte Auslieferungszeitpunkte genannt. Begründet wird die Misere mit Zulieferproblemen in der Autoproduktion durch Chipengpässe. Bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer häufen sich derzeit Anfragen von Kunden, die wissen wollen, ob sie nun vom Vertrag zurücktreten können oder ob ihnen etwa ein Leihwagen zur Verfügung gestellt werden muss.

Erst die Nachfrist

"Grundsätzlich berechtigt der Verzug des Unternehmens Käufer und Käuferinnen dazu, eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall des ergebnislosen Fristablaufes den kostenlosen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären", erklärt dazu AK-Expertin Ulrike Weiß. Zur Nachfrist sagt sie: "Üblich sind zwei bis drei Wochen. Am besten schickt man ein Einschreiben an den Händler und bezeichnet darin auch den End­termin der Frist datumsmäßig. Für den Fall des Fristenablaufs erklärt man den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Stornozahlung."

Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben auch an einer späteren Lieferung Interesse. "Sie können beispielsweise mit dem Verkäufer zur Überbrückung die kostenlose Nutzung eines Leihfahrzeugs vereinbaren", sagt Weiß. Es könne auch ein Entgegenkommen bei den Service­kosten - etwa für den Winterreifenkauf oder Zusatzausstattungen des neuen Fahrzeugs - angeboten werden. "Teilweise ist auch eine frühere Lieferzeit möglich, wenn Betroffene auf Zusatzausstattungen verzichten oder gewissermaßen ein Downgrade bei der Ausstattung akzeptieren. Hier sollte jedenfalls auch der Preis entsprechend angepasst werden!"

Sofortige Vertrags­auflösung

Wer aber nicht weiter warten will oder kann, muss das auch nicht. "Wenn dem Unternehmen bereits bekannt ist, dass es zu einer sehr langen Verzögerung kommen wird, macht es für beide Seiten Sinn, eine einvernehmliche sofortige Auflösung zu vereinbaren - ohne Kostenverrechnung! Damit sparen sich beide Seiten Zeit und Nerven", lautet der AK-Rat. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat eine Textvorlage für alle erstellt, die von ihrem Auto-Kaufvertrag zurücktreten wollen:

Download 26.88 KB

Musterbrief für die Vertragsauflösung