Die Bundesregierung will den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, der im Juli 2021 ausgelaufen ist, verlängern: rückwirkend von 1. September bis Ende des Jahres. Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer kritisieren den Start erst ein paar Wochen nach Schulbeginn. Die Sonderbetreuungszeit wurde erstmals im März 2020 eingeführt und bisher dreimal verlängert. Bisher wurden nach Angaben des Arbeitsministeriums über 27.000 Personen freigestellt, 68 Prozent davon Frauen. Dafür hat der Bund mehr als 13 Millionen Euro ausbezahlt.