"Viele glauben, dass in der Feinkostabteilung des Lebensmittelhandels vom Personal Handschuhe getragen werden müssen", ist Clemens Anwander vom Bundesgremium des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer von der Frage wenig überrascht. Im Gegensatz zu diesem weit verbreiteten Irrglauben, gebe es gesetzlich aber keine entsprechende Vorschrift: "Es gibt diesbezüglich keine hygienerechtliche Verpflichtung," sagt Anwander in aller Deutlichkeit. Lediglich ein hygienischer Umgang mit den Lebensmitteln müsse garantiert werden – dies geschehe zum Beispiel durch regelmäßige Handhygiene und die Benutzung von Hilfsmitteln wie Gabeln, Wursthalter, Greifzangen, Löffeln, Papier, Folien und Behältnisse.

Der Grund ist im Arbeitnehmerschutzgesetz zu suchen. Das stundenlange Tragen von Handschuhen führt nämlich nachweislich in vielen Fällen zu Hautproblemen bzw. Ekzemen. "Und Studien belegen, dass diese Maßnahme keinen Hygienevorteil bringt", erklärt Anwander. Daraus folgt: "Aus Arbeitnehmerschutzgründen dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht durchgehend über einen langen Zeitraum Einweghandschuhe tragen."

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