Seit mehr als einem Jahr werden viele Schüler wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus unterrichtet. „Homeschooling“ ist für viele Familien zum Reizwort geworden und fordert sowohl Schüler als auch Eltern zunehmend. „Welche Art von Abschlussprüfung die Schüler am Ende des Jahres absolvieren müssen, um zu zeigen, dass sie den Schulstoff beherrschen, obliegt den Direktoren der Schulen“, erklärt Johannes Loinger von der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung. Einige Eltern denken seiner Erfahrung nach sogar darüber nach, ihre Kinder eine Schulstufe wiederholen zu lassen, damit der verpasste Lehrstoff nachgelernt werden kann.“

Grundsätzlich gibt es, wie Loinger betont, laut Schulunterrichtsgesetz (SchUG) für Schüler die Möglichkeit, eine Schulstufe freiwillig zu wiederholen - allerdings nur einmal während des gesamten Bildungsganges. "Bis zur neunten Schulstufe muss für diesen Antrag einer der im SchUG angeführten Gründe angeführt werden, der für den Leistungsrückstand ursächlich ist. Die Gründe können unter anderem die Entwicklung oder die Gesundheit des Kindes betreffen. 
Ein Ansuchen auf freiwillige Wiederholung einer Klasse muss gestellt werden, bevor die nächsthöhere Schulstufe besucht wird“, erklärt Loinger und ergänzt: „Jene Eltern, die diese Möglichkeit für ihre Kinder in Betracht ziehen, sollten möglichst bald mit der Schule in Kontakt treten.

Die freiwillige Wiederholung einer Klasse werde dabei von unterschiedlichen Stellen bewilligt. "In der Volks- und Sonderschule ist dafür die Schulkonferenz zuständig. In den übrigen Schularten die sogenannte Klassenkonferenz. Bei nicht "eigenberechtigten" Schülern (also Schülern unter der neunten Schulstufe) müsse das Ansuchen um Wiederholung der Klasse durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. „Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe können hingegen selbstständig einen Wiederholungsantrag stellen. Dabei ist es aber notwendig, dass die Erziehungsberechtigten darüber in Kenntnis gesetzt werden“, sagt der Experte.

Keine Verlängerung der Ausbildungszeit für Lehrlinge

Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird von der Corona-Pandemie beeinflusst. Viele Lehrlinge befinden sich in Kurzarbeit und absolvieren daher weniger Ausbildungsstunden. „Für diese Ausfallszeiten muss es keine Ausbildungsmaßnahmen geben und eine Verlängerung der Lehrzeit aufgrund von Kurzarbeit ist aktuell nicht erlaubt“, informiert Loinger.