Bei Lebensmitteln ist die regionale Herkunft ein wichtiges Kaufargument. Bei der Herkunftsbezeichnung nutzen die Hersteller aber regelmäßig den Spielraum, den ihnen das Gesetz gibt, um Konsumenten bewusst zu täuschen – vor allem, wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten besteht.
Die Konsumentenschützer des VKI stellen klar: „Der Teufel liegt hier im Detail.“ Grundsätzlich finden sich auf Verpackungen neben einem „Hergestellt in ...“ oder „Erzeugnis aus ...“ auch gern nationale Symbole und Flaggen als geografische Angaben.


„All diese Angaben bedingen eine Kennzeichnung der Herkunft der Hauptzutaten eines Lebensmittels, wenn diese nicht mit der vordergründigen geografischen Angabe übereinstimmt“, heißt es beim VKI. Zahlreiche praktische Beispiele aus den Supermarktregalen zeigen allerdings, wie Anbieter diese Vorschriften geschickt umgehen.

Konkret nennt der VKI (neben vielen anderen) folgende Beispiele: Auf der Vorderseite der Verpackung der „Dulano Puten-Salami“ von Lidl ist ein großes rot-weiß-rotes Herz, im Kleingedruckten steht dann: „Putenfleisch aus der EU“. Oder nehmen wir „S-Budget Maiskeimöl“ von Spar: In einem rot-weiß-roten Kasten steht auf dem Produkt: "Abgefüllt in Österreich". Die genaue Nachfrage des VKI beim Hersteller ergab, dass die Maiskeime aus unterschiedlichen europäischen Herkunftsländern stammen.  Auf dem Ölz-Butterzopf steht wiederum über einer rot-weiß-roten Fahne „Alpenbutter aus Österreich“. Dem Kleingedruckten ist zu entnehmen, dass „Mehl aus der EU“ und „Honig aus der Nicht-EU“ stammen. Für die verwendete Butter gibt es keine nähere Bezeichnung. Hier geht es zum kostenpflichtigen Konsument-Bericht.